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Wissenswertes über:

Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer Fachmann Speyer

Fachberatung zu Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer durch die Steuerkanzlei Striebinger in Speyer

Der Generationswechsel in Wirtschaftsunternehmen und im Privatbereich sorgt für den Übergang von Vermägenswerten in dreistelliger Milliardenhöhe an die Generation der Nachkommen. Vom Einfamilienhaus bis zur Millionenfirma werden Sachwerte an die Erben und Nachkommen übergeben. Ob Erbe oder Schenkung - der Staat erhebt Steuern für die Vermögensübergabe. In zahlreichen Fällen werden die geerbten oder geschenkten Vermögenswerte zum Steuerproblem. Ein Millionenunternehmen ohne Bargeldaustattung kann den Erben oder die Erben mit der Steuersumme in Bedrängnis bringen. Geschenke verursachen ab einer staatlich fest Höhe eine Schenkungssteuer. Schmuck, Luxusauto, Immobilieneigentum oder Bargeld Geschenke können beachtliche Steuersummen verursachen. Mit einer qualifizierten Steuerberatung durch einen Steuerfachmann erfahren Sie, wie mit Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer korrekt umgegangen wird. Die Steuerberatung der Steuerkanzlei Striebinger in den Fachbereichen Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer in Speyer und Umgebung hilft unseren Mandanten, komplexe Steuerangelegenheiten zu behandeln.

Erbschaftsteuer

Bei der Übernahme von Immobilien und Unternehmen durch die nachfolgende generation können Freibeträge geltend gemacht werden. Durch rechtzeitige Übergabe von Vermögen an die Folgegeneration mittels Schenkung und Übergabe oder Vorgriff auf das Erbe kann die Erbschaftssteuer optimiert und gesplittet werden. Bei Fortsetzung des Unternehmens und Erhalt der Arbeitsplätze und Lohnhöhe kann die Erbschaftssteuer für Unternehmen gestundet oder ausgesetzt werden. Eine fundierte Steuerberatung hilft dabei, das Vermögen zu bewahren und die Steuerbelastung bei Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer zu optimieren. Freibeträge bei der Schenkungssteuer treten bei Schenkungen an Familienangehörige in Kraft. Die Themen Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer sind komplex und schwierig, selbst für einen Steuerfachmann. Die Steuerkanzlei Striebinger positioniert sich als Generalist in Steuerfragen im Raum Speyer und Umgebung. Steuerberatung einschließlich Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer sind unsere fachliche Kompetenz.

Schenkungssteuer

Die Schenkungssteuer kann abhängig von der Höhe der Schenkung und der Steuerklasse zwischen 7% und 50 % betragen. Bei der Schenkung von 75.000 Euro sind 7% Schenkungssteuer eine übersichtliche Summe. Bei einer Schenkung in Höhe von 26 Millionen Euro können 50% Schenkungssteuer ein steuerliches Problem verursachen. Die Strategie für Steueroptimierung bei Schenkungen und Erbschaften, die Berechnung der Steuerlast, Stundungsmöglichkeiten und Möglichkeiten der Steuerbefreiung erarbeitet Ihr Steuerfachmann für Sie. Die Steuerkanzlei Striebingen berät Sie effizient in den Fachgebieten Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer. Neben den Sachgebieten Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer bietet Ihnen die Steuerkanzlei Striebinger einen leistungsfähigen Service zu den Fragen bei Einkommenssteuer, Buchhaltung, Jahresabschluss Betriebsprüfung und Gewerbesteuer. Als Generalist für Steuerangelegenheiten stehen wir unseren Mandanten in Speyer und Umgebung in Sachen Steuerberatung aller Sachgebiete zur Verfügung. Mit fachlich einwandfreier Arbeit und Diskretion haben wir das Vertrauen unserer Mandanten erworben.

Seit 2005 sind die Spezialisten unserer Steuerkanzlei erfolgreich im Auftrag der Mandanten tätig. Wir bieten aus einer Hand die steuerliche und die betriebswirtschaftliche Auswertung und Beratung. Jeder Mandant bekommt eie persönliche Beratung, die den individuellen Anforderungen seiner steuerlichen und unternehmerischen Situation angemessen ist. In Speyer und Umgebung ist die Steuerkanzlei Striebinger ein leistungsfähiger Anbieter für Steuerfragen.